Jede Brandschutzsituation ist lösbar.

AGB

§1 Geltungsbereich/Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen (§ 310 I BGB).
  2. Allen Lieferungen / Leistungen/ Angeboten/ Auftragsbestätigungen/ Rechnungen von der BSMV GmbH liegen diese AGB zugrunde. Ihre Geltung kann nur ausdrücklich und schriftlich mit dem Besteller bei einzelnem Geschäftsabschluss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
  3. Entgegenstehende oder abweichende AGB/Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten für die BSMV GmbH nur, wenn sie von ihr ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sie gelten auch dann nicht, wenn die BSMV GmbH ihnen im Einzelfall nicht besonders widerspricht.
  4. Der Besteller kann diesen AGB innerhalb einer Arbeitswoche ab Vertragsschluss widersprechen, anderenfalls nimmt er diese in vollem Umfang und uneingeschränkt an. Nimmt der Besteller Lieferungen/Leistungen seitens der BSMV GmbH an oder leistet er Anzahlung oder erste Zahlung, so erkennt er in jedem Falle vorliegende AGB an, ohne jegliche Vorbehalte unter Verzicht auf eigene formularmäßige Bedingungen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.

§2 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von der BSMV GmbH sind unverbindlich. Vertragsbindung bzgl. Art und Umfang von Lieferung sowie Lieferpflicht entsteht erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder sofortige Lieferung seitens der BSMV GmbH. Auftragsbestätigungen von BSMV GmbH sind auch ohne Unterschrift verbindlich. Alle Änderungen/ Ergänzungen der Verträge, die wie vorgenannt zustande kommen, bedürfen immer der Schriftform.
  2. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen, Werbeschriften, Verzeichnissen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktionen, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschrittes und der weiteren Entwicklung sind vom Besteller hinzunehmen, ohne dass er hieraus Rechte gegen BSMV GmbH herleiten kann.
  3. BSMV GmbH kann zumutbare Teillieferungen und deren Fakturierung durchführen.

§3 Preise/ Zahlungsbedingungen/ Zahlungsverzug/ Zurückbehaltungsrechte

  1. Preise in gültigen Preislisten der BSMV GmbH sind Nettopreise ab Werk/Lager. Diese gelten nur für die angefragte Liefermenge.
  2. Verbindliche Angebote/Auftragsbestätigungen seitens der BSMV GmbH gelten bis zum Schluss des laufenden Kalenderjahres (den 31.12. des laufenden Kalenderjahres). Es sind die beim Vertragsabschluss genannten Preise maßgebend. Nach Ablauf des laufenden Kalenderjahres seit Vertragsabschluss gelten die bei Lieferung geltenden Preise. Ausnahme gilt für verbindliche Angebote/Auftragsbestätigungen seitens der BSMV GmbH zwischen dem 01. November und dem 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. Diese verlieren ihre Geltung nach Ablauf von drei Monaten ab Vertragsschluss.
  3. Innergemeinschaftliche Lieferungen werden durch die BSMV GmbH -bei bestellerseitigem Vorliegen einer gültigen UST-lD.-Nr.- ohne Umsatzsteuer fakturiert. Inlandslieferungen werden mit Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Höhe fakturiert.
  4. Alle Preislisten sind ohne Umsatzsteuer. Fracht, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Verpackt wird unter Beachtung individueller, technischer und baulicher Warenbesonderheiten.
  5. Zahlungen haben nur unmittelbar an die BSMV GmbH zu erfolgen. Außendienstmitarbeiter der BSMV GmbH sind nicht berechtigt Zahlungen entgegen zu nehmen. Rechnungen der BSMV GmbH sind sofort fällig und der Kaufpreis vor der Lieferung der Ware zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind auf den Rechnungswert Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Geltendmachung weiterer darüber hinausgehender Schäden bleibt unberührt. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so hat dies sofortige Fälligkeit aller übrigen noch offenen Forderungen an die BSMV GmbH zur Folge. Abweichende Vereinbarungen erfordern Schriftform.
  6. Zahlungen des Bestellers können zunächst auf unbeglichene ältere Verbindlichkeiten angerechnet werden. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so darf die BSMV GmbH die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Verrechnung vereinbarter Teilzahlungen erfolgt zunächst auf Dienstleistungen, sodann auf Zubehör und zuletzt auf Artikel. Die BSMV GmbH behält sich das Recht vor, hereingenommene Wechsel jederzeit ohne Angabe von Gründen als geeignetes Zahlungsmittel zurückzuweisen und sofortige Zahlung zu fordern.
  7. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  8. Die BSMV GmbH kann nach Wahl ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten wenn Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich mindern, sofern der Besteller nicht innerhalb gesetzter angemessener Frist Sicherheit leistet.

§4 Dienstleistungen/ Mitwirkungspflichten des Bestellers

Vereinbarte Dienstleistungen stellt die BSMV GmbH nach entsprechender Auftragsbestätigung pauschal oder nach Aufwand in Rechnung. Der Besteller ist verpflichtet den Zugang zu den Montageplätzen zu gewährleisten und diesen frei zu halten. Die Kosten für Montageausfälle die auf erschwerten oder unmöglichen Zugang zurückzuführen sind trägt der Besteller.

§5 Eigentumsvorbehalt/ Abtretung von Forderungen

  1. Die BSMV GmbH behält das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn die BSMV GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die BSMV GmbH ist berechtigt die Ware zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Die Vorbehaltsware darf der Besteller nicht verpfänden oder sicherungsübereignen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware an weitere Abnehmer im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter veräußern gegen Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes. Der Besteller hat mit seinem Abnehmer Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Die Forderungen gegen den Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller hiermit an die BSMV GmbH in Höhe des mit der BSMV GmbH vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die BSMV GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
  3. Der Besteller darf die Ware mit anderen beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen ausschließlich Namens und im Auftrag der BSMV GmbH verarbeiten. In diesem Falle setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Die durch Verarbeitung entstehende Neuware wird vom Besteller für die BSMV GmbH mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt. Wird die Sache mit anderen, der BSMV GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet so, erwirbt die BSMV GmbH Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils, der sich aus dem Verhältnis des objektiven Wertes der verarbeiteten Ware zum objektiven Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung ergibt. Sollte der Besteller Eigentum an der Neuware erwerben, so sind sich die BSMV GmbH und Besteller jetzt schon darüber einig, dass der Besteller hiermit der BSMV GmbH Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware zu dem objektiven Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung einräumt.
  4. Veräußert der Besteller die Ware oder Neuware so tritt er hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten an die BSMV GmbH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die BSMV GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der von der BSMV GmbH in Rechnung gestellten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer). Der an die BSMV GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
  5. Verbindet der Besteller die Ware oder Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten in Höhe des Verhältnisses des Wertes der Ware bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung hiermit an die BSMV GmbH ab. Zur Sicherung von Forderungen der BSMV GmbH gegen den Besteller tritt dieser auch solche Forderungen an die BSMV GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die BSMV GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an.
  6. Der Besteller darf die in § 7 abgetretenen Forderungen einziehen. Der Besteller wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die BSMV GmbH weiterleiten. Liegt ein wichtiger Grund vor (z. B. Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder sonstige Anhaltspunkte für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers) so ist die BSMV GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Nach vorheriger Androhung und Fristsetzung darf die BSMV GmbH die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretene Forderung verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dessen Kunden verlangen.
  7. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller der BSMV GmbH, die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
  8. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen Dritter hat der Besteller die BSMV GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
  9. Die BSMV GmbH verpflichtet sich, einen entsprechenden Teil der ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Der BSMV GmbH steht bei der Freigabe die Wahl zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
  10. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die BSMV GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist dann zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Ware oder der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung der BSMV GmbH, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§6 Lieferbedingungen/ Gefahrtragung

  1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen oder einen Dritten versandt so geht mit Absendung, spätestens mit Verlassen des Herstellerwerks die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über. Unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
  2. Die von der BSMV GmbH angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware am genannten Liefertermin das Herstellerwerk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
  3. Die BSMV GmbH behält sich die richtige und rechtzeitige Belieferung auf Seiten des Herstellers vor. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend bei unvorhergesehenen nicht zu vertretenen Hindernissen wie Betriebsstörungen, Lieferungsverzögerungen von Rohstoffen, Rohstoffmangel, höhere Gewalt, staatlichen Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art. Dies gilt auch während des eingetretenen Verzugs. Entsprechend verlängert sich dann die vom Besteller gesetzte Nachfrist. Für den Zeitraum zwischen dem vereinbarten und tatsächlichem Liefertermin trägt der Besteller die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware.
  4. Gerät der Besteller in Annahmeverzug, so kann die BSMV GmbH eine Nachfrist von 14 Tagen auf Vertragserfüllung setzen oder Schadensersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises verlangen. Geltendmachung von höheren Schäden bei entsprechendem Nachweis bleibt vorbehalten, es sei denn der Besteller weist nach, dass die BSMV GmbH im konkreten Falle ein geringerer Schaden entstanden ist. Dieser Anspruch ist vertraglich vereinbarter Schadensersatz, keine Vertragsstrafe.

§7 Haftung

  1. Die BSMV GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Haftung für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Bestellers wird hiermit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach §§ 8.
  2. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  3. Soweit eine Haftung der BSMV GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.

 

§8 Gewährleistung

  1. Gewährleistungsrechte bestehen nur wenn der Besteller nach § 377 HGB seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich (innerhalb von 6 Werktagen nach Eingang/Abholung der Ware), verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung der BSMV GmbH anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
  2. Bei fristgerechter Mangelanzeige kann die BSMV GmbH nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Der BSMV GmbH ist eine Nacherfüllungsfrist zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Vergütung mindern. Ersatz vergeblicher Aufwendungen wird hiermit ausgeschlossen. Vor Rücksendung der Ware ist grundsätzlich die Zustimmung von der BSMV GmbH einzuholen.
  3. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Mängeln, unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlichen Abnutzung oder Verschleiß und Schäden, die nach Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund oder durch besondere äußere Einflüsse entstehen die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Unternehmen der Besteller oder Dritter unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  4. Die BSMV GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Brandschutzzulassungen den Anforderungen des Bestellers genügen. Die Gewährleistung entfällt, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
  5. Die Geltendmachung von Ansprüchen des Bestellers, wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der BSMV GmbH gelieferte Ware vom oder auf Weisung des Bestellers nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  6. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen die BSMV GmbH bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  7. Die Geltendmachung von weitergehenden oder anderen als den hier geregelten Mängelansprüchen des Bestellers gegen die BSMV GmbH und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.
  8. Gewährleitungsansprüche sind nicht übertragbar. Die BSMV GmbH gibt etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Besteller weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der BSMV GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§9 Verjährung

  1. Außer in Fällen von §§ 438 I Nr. 1, 2, 479 I, 634a I Nr. 2 BGB, verjähren alle Gewährleistungsansprüche in einem Jahr. Die einjährige Verjährungsfrist gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die BSMV GmbH, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen oder nicht im Zusammenhang stehen. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten für Vorsatz oder arglistiges Verschwiegen des Mangels oder soweit die BSMV GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Verjährung beginnt mit Lieferung/Bereitstellung zur Abholung oder Abnahme des Werkes.
  3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§10 Schutzrechte Dritter/ Datenschutz

  1. Die BSMV GmbH haftet nicht, wenn Vertragsprodukte gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die BSMV GmbH gegenüber über alle gegen ihn aus diesem Grund erhobene Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird die gelieferte Ware nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gefertigt, hat dieser die BSMV GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
  2. Der Besteller ist mit Verarbeitung und Verwendung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen notwendigen Daten i.S.d. Datenschutzgesetzes durch die BSMV GmbH für geschäftliche Zwecke einverstanden. Die BSMV GmbH darf personenbezogene Daten des Bestellers für kaufmännische Abwicklung von Lieferungen oder Leistungen speichern, verarbeiten und nutzen.

§11 Nebenabreden

  1. Abweichende Zusagen, telefonische, telegrafische fernschriftliche Vereinbarungen sowie Änderungen aller Art, insbesondere der Zahlungsbedingungen, bedürfen für ihre Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die BSMV GmbH. Dies gilt insbesondere für alle mündlichen Nebenabreden der Vertriebsbeauftragten der BSMV GmbH sowie für Änderungen oder Ausschluss dieser AGB.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen wirksam.

§12 Gerichtsstand/ Gültigkeit

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin. 3. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten ab 04. März 2018.